Pflegefamilie

Pflegefamilien sind Familien, die ein Kind, das aus unterschiedlichen Gründen nicht von seinen leiblichen Eltern erzogen werden kann, über einen längeren Zeitraum bei sich aufnehmen, betreuen und erziehen. Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, verändert das Leben von allen Beteiligten.

Wichtig für das Gelingen ist die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, der zuständigen KESB und den Eltern des Kindes. Auch wenn es nach einiger Zeit den Anschein macht, dass das Pflegekind wie selbstverständlich zur Familie gehört, wird es doch immer ein besonderes Kind – ein Kind mit zwei Familien – bleiben. Es muss sich in seiner neuen Umgebung zurechtfinden und lernen, neue Beziehungen einzugehen und gleichzeitig bestehende Bindungen an seine Familie beizubehalten. Um mit dieser schwierigen Situation umgehen zu können, braucht es Unterstützung und Verständnis von seinen Pflegeeltern. Es muss die Chance erhalten, seine Lebenssituation zu verstehen. Auch wenn das Kind bereits seit längerer Zeit in der Pflegefamilie lebt, wird dieses Thema immer wieder aktuell und fordert die Aufmerksamkeit und die Gesprächsbereitschaft der Pflegeeltern.

Wer Kinder oder minderjährige Jugendliche für mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich zur Pflege und Erziehung in den eigenen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung des Kantons. Eine Bewilligung ist ebenfalls nötig, wenn im Rahmen von Kriseninterventionen Kinder regelmässig in einem Haushalt aufgenommen werden, unabhängig von der Dauer. Keine Bewilligung ist nötig für die Aufnahme von Tagespflegekindern.

Familien, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, erhalten bei den aufgeführten Stellen auf der rechten Seite Informationen über persönliche und gesetzliche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes.