Sozialhilfe: Hilfe zur Selbsthilfe

Die Sozialen Dienste der Gemeinden und Städte haben die Aufgabe, Menschen in Notlagen oder schwierigen Lebenssituationen zu beraten und geeignete Hilfe anzubieten oder zu vermitteln. Im Mittelpunkt stehen dabei der Mensch und seine individuelle Situation sowie seine Integration in die Arbeitswelt und die Gesellschaft. Bei finanziellen Notsituationen stellen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Sozialen Dienste Antrag auf Sozialhilfe. Diese gelangt von der Sozialhilfebehörde gemäss kantonalen Richtlinien und Ansätzen zur Auszahlung.

Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes abgeklärt. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung und gegebenenfalls der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Sozialen Dienste der Gemeinden bieten ihre Dienste nach dem Grundsatz «Hilfe zur Selbsthilfe» an:

  • Beratung in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen
  • Information über die Hilfsangebote anderer sozialer Institutionen
  • Vermittlung dieser Hilfsangebote