Welche Kinder sind schulpflichtig?

Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Kinder welche bis und mit Stichtag 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. In den Nordwestschweizer Kantonen kann der Eintritt in begründeten Fällen und auf Antrag der Eltern auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Informieren Sie sich dazu am besten bei den zuständigen Ämtern für Volksschulen der Kantone.

Aktuell

Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln

Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.

Amt für Volksschulen der jeweiligen Kantone