Besuchsrecht

Der Elternteil, der die Kinder nicht in Obhut hat, hat einen Anspruch auf persönlichen Verkehr mit diesen, also ein sogenanntes Besuchsrecht. Grundsätzlich sind die Eltern in der Ausgestaltung des Besuchsrechtes frei, wobei das Wohl und die Meinung des Kindes stets im Zentrum einer solchen Vereinbarung stehen müssen. Obschon jede Trennung einen Einzelfall darstellt, findet sich in der Praxis häufig das sogenannte «Wechselmodell»: Die Kinder verbringen beim besuchsberechtigten Elternteil jedes zweite Wochenende und einen Teil der Ferien – meist zwei bis vier Wochen im Jahr – sowie jeden zweiten gesetzlichen Feiertag.

Können sich die Eltern nicht gütlich über das Besuchsrecht einigen, kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein Besuchsrechtsbeistand beantragt werden.

Vor allem Väter haben häufig Schwierigkeiten, ihr Besuchsrecht in die Praxis umzusetzen. Nach wie vor sind es mehrheitlich Mütter, die die Kinder in ihrer Obhut haben und diese als Machtfaktor im Rahmen des Besuchsrechts missbrauchen. So werden zum Beispiel festgelegte Besuchstermine entweder grundlos abgesagt oder es werden Krankheiten des Kindes als Ausrede vorgeschoben.

Vielfach wird auch einfach behauptet, das Kind habe keine Lust, den anderen Elternteil zu sehen. Dabei sind die Eltern zu gegenseitiger Loyalität verpflichtet: Jeder Elternteil muss sämtliche Anstrengungen unternehmen, um dem anderen den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen.

Die Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer (IGM) bietet Männern Beratung und Unterstützung für deren Anliegen an. Auch der Verein für verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV) unterstützt Eltern darin, eine möglichst uneingeschränkte Beziehung mit ihren Kindern zu pflegen.

Des Weiteren bieten verschiedene Institutionen Kindern getrennt lebender, geschiedener oder alleinerziehender Eltern sogenannte begleitete Besuchstage an: Regelmässige Treffen in kinderfreundlicher Umgebung sollen den Kindern den Kontakt mit dem besuchsberechtigten Elternteil ermöglichen.

Aktuell

Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln

Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.

Informationen zum Besuchsrecht

Schweiz:

Interessengemeinschaft geschiedener & getrennt lebender Männer

Verein für elterliche Verantwortung

Aargau:

Gerichte Aargau > Besuchsrecht

Basel-Landschaft:

Eineltern Familien Region Basel

Basel-Stadt:

Eineltern Familien Region Basel

Solothurn:

Departement des Innern Solothurn > Besuchsrecht

Informationen zu begleiteten Besuchstagebn