Kindertagesstätten

Kindertagesstätten (Kita), Kinderkrippen oder Tagesheime sind vom Kanton durch die zuständige Behörde bewilligte und beaufsichtigte Betreuungseinrichtungen. Zusammen mit ausgebildeten Kleinkindererzieherinnen und Betreuungspersonen erleben die Kinder einen Teil des Tages in meist altersgemischten Gruppen von etwa zehn Kindern. Sie nehmen Mittagessen und Zwischenmahlzeiten gemeinsam ein. Babys werden in der Regel ab dem dritten Lebensmonat aufgenommen. Schulkinder können in der Kita ihre schulfreie Zeit verbringen und erhalten Aufgabenhilfe und ein interessantes Freizeitprogramm. Die Kinder besuchen die Kinderkrippe während maximal 5 Tagen in der Woche. Minimalbesuchszeiten sind je nach Krippe bzw. Gemeinde unterschiedlich definiert.

Die Angebote sind kostenpflichtig. Einige Gemeinden subventionieren Kindertagesstätten. Die Elterntarife sind in der Regel vom Einkommen der im gleichen Haushalt lebenden Erwerbstätigen und der Anzahl der im gleichen Haushalt lebender Kinder abhängig, sofern die Kita überhaupt subventioniert wird, was nur in ca. der Hälfte aller Einrichtungen in den Kantonen der Fall ist. Zudem ist die Höhe der Subvention sehr unterschiedlich, und auch das massgebende Einkommen für die Berechnung ist nicht einheitlich geregelt.

Einige Gemeinden subventionieren nicht bestimmte Kindertagesstätten, sondern richten ihre Subventionen auf die Kinder selbst aus. Die Wahl des Betreuungsplatzes steht den Eltern in diesem Fall frei, da die individuellen Betreuungskosten direkt subventioniert werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Subventionsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

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