Ungewollt schwanger?
Sie wissen nicht, ob Sie die Schwangerschaft weiterführen oder abbrechen wollen? Ein nicht einfacher Entscheid. Das Gesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, die Schwangerschaft bis zur 12. Woche nach der letzten Periode zu unterbrechen. Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche ist in der Schweiz vom Gesetz her nur in Ausnahmesituationen erlaubt, wenn der werdenden Mutter nach ärztlichem Urteil durch eine Geburt schwerwiegende körperliche oder seelische Schäden drohen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie entscheiden sollen, stehen Ihnen neben der medizinischen Versorgung auch die kantonalen Beratungsstellen für vertrauliche Gespräche und Beratung zur Verfügung. Jugendliche unter 16 Jahren müssen für ein Gespräch obligatorisch die Beratungsstellen oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst aufsuchen.
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Beratungsstellen bei ungewollter Schwangerschaft
Aargau:
Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft & Sexualität
Basel-Landschaft:
Schwangerschaftsberatung Basel-Landschaft
Basel-Stadt:
Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik
Familien-, Paar- und Erziehungsberatung fabe
Solothurn:
Fachstelle Beziehungsfragen Kanton Solothurn >Konfliktschwangerschaften
Schweiz: