Ungewollt schwanger?
Sie wissen nicht, ob Sie die Schwangerschaft weiterführen oder abbrechen wollen? Das ist kein einfacher Entscheid.
Das Gesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, die Schwangerschaft bis zur 12. Woche nach der letzten Periode zu unterbrechen. Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche ist in der Schweiz vom Gesetz her nur in Ausnahmesituationen erlaubt, wenn der werdenden Mutter nach ärztlichem Urteil durch eine Geburt schwerwiegende körperliche oder seelische Schäden drohen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie entscheiden sollen, stehen Ihnen neben der medizinischen Versorgung auch die kantonalen Beratungsstellen für vertrauliche Gespräche und Beratung zur Verfügung. Jugendliche unter 16 Jahren müssen für ein Gespräch obligatorisch die Beratungsstellen oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst aufsuchen.
Aktuell
Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln
Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Aargau:
Departement Gesundheit und Soziales Aargau > Fachärztinnen und Fachärzte
Basel-Landschaft:
Basel-Stadt:
Gesundheitsdepartement Basel-Stadt > Schwangerschaftsabbruch
Solothurn:
Beratungsstellen bei ungewollter Schwangerschaft
Schweiz:
Schwanger - wir helfen > Beratungsstellen
Aargau:
Basel-Landschaft:
Basel-Stadt:
Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
Familien-, Paar- und Erziehungsberatung > Familienplanung-Schwangerschaft
Solothurn:
Fachstelle Beziehungsfragen Solothurn > Schwangerschaft