Ungewollt schwanger?

Sie wissen nicht, ob Sie die Schwangerschaft weiterführen oder abbrechen wollen? Das ist kein einfacher Entscheid.

Das Gesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, die Schwangerschaft bis zur 12. Woche nach der letzten Periode zu unterbrechen. Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche ist in der Schweiz vom Gesetz her nur in Ausnahmesituationen erlaubt, wenn der werdenden Mutter nach ärztlichem Urteil durch eine Geburt schwerwiegende körperliche oder seelische Schäden drohen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie entscheiden sollen, stehen Ihnen neben der medizinischen Versorgung auch die kantonalen Beratungsstellen für vertrauliche Gespräche und Beratung zur Verfügung. Jugendliche unter 16 Jahren müssen für ein Gespräch obligatorisch die Beratungsstellen oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst aufsuchen.

Die weiterführenden Fachstellen in den jeweiligen Kantonen finden Sie auf der rechten Seite.