Verbilligung der Krankenkassenprämien

In der Schweiz ist die Versicherung bei einer Krankenkasse obligatorisch. Mit der obligatorischen Versicherung wird die gesundheitliche Grundversorgung sichergestellt. Ein Vergleich der Krankenkassenprämien kann sich für jede Familie lohnen.

Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anspruch darauf, dass der Staat einen Teil der Krankenkassenprämie für die obligatorische Grundversicherung übernimmt. Die Prämienverbilligungen sind kantonal geregelt. Ob Sie Anspruch darauf haben, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen und der Zahl Ihrer Kinder ab. Als Berechnungsgrundlage dient die Steuererklärung, reichen Sie diese also unbedingt fristgerecht ein!

Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten in den Kantonen BS, BL und SO automatisch ein Antragsformular (mit der Berechnung der Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung), im Kanton Aargau müssen anspruchsberechtigte Personen selbst aktiv werden. Zuzüger erhalten bei der Wohngemeinde ein Gesuchsformular.