Unbezahlter Vaterschaftsurlaub

Die Gewährung von unbezahltem Vaterschaftsurlaub liegt im Ermessen der Firma. Für die kantonale Verwaltung Baselland gilt beispielsweise, dass auf Gesuch hin dem Vater während des ersten Lebensjahres seines Kindes ein unbezahlter Urlaub von bis zu 12 Wochen zu gewähren ist. Das Gesuch ist schriftlich bis zwei Monate vor Antritt des beabsichtigten Urlaubsbezugs bei der vorgesetzten Stelle einzureichen. Der Urlaub kann ganz oder teilweise bezogen werden. Die Aufspaltung des Urlaubs in zeitlich getrennte Teilabschnitte ist im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten möglich.

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Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln

Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.