Rechte der Eltern bei Krankheit des Kindes

Mütter und Väter von Kindern unter 15 Jahren gelten als «Arbeitnehmende mit Familienpflichten».

Nach derzeit geltender Rechtslage muss der Arbeitgeber bei Krankheit des Kindes dem Vater oder der Mutter bis zu 3 Tagen für die Betreuung des Kindes freigeben. Arbeitnehmende mit Familienpflichten dürfen nur dann für Überstunden herangezogen werden, wenn sie dem freiwillig zustimmen und sie haben auf Verlangen hin Anrecht auf 1 ½ Stunden Mittagspause.

Die genaue rechtliche Situation der Eltern am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz (ArG) Art. 36 und im Obligationenrecht (OR) geregelt.

Eine Vielzahl von Eltern hat sich vom traditionellen Rollenverständnis (Vater ist berufstätig, Mutter betreut die Kinder) wegbewegt zu einem modernen «Familienunternehmen», in dem beide Eltern berufstätig sind. Dieser Trend gibt den Eltern die Chance, eine egalitäre Rollenverteilung innerhalb und ausserhalb der Familie zu realisieren.

Informationen zum Thema krankes Kind finden Sie entsprechenden Kapitel "Krankheit".

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