Fremdplatzierung

Wenn Kinder nicht bei ihren eigenen Eltern aufwachsen können und für kürzere oder längere Zeit fremdplatziert werden müssen, so hat dies verschiedene Gründe:

  • Das Familiensystem bringt keine eigene Kraft mehr auf, um die Erziehungsaufgaben zu meistern
  • Die Eltern sind überfordert, zum Beispiel, weil sie selbst in der Kindheit Misshandlungen erfahren haben
  • Tod, Krankheiten, psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit oder Haftstrafen der Eltern bzw. eines Elternteils
  • Wirtschaftlicher Druck wie Arbeitslosigkeit oder Zwang zu vermehrter Erwerbsarbeit
  • Gesellschaftlicher Druck wie Migration, soziale Isolierung usw.
  • Berufstätigkeit beider Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils ohne genügende Betreuung der Kinder

Ob ein Kind aus sozialen oder psychischen Gründen, aus eigener Entscheidung oder durch äussere Zwänge fremdplatziert – also ausserhalb seiner natürlichen Familie erzogen – wird, ist selten klar abzugrenzen. Oft wirken verschiedene Faktoren zusammen, die zu diesem schmerzlichen Schritt führen.

Um für das Kind den geeigneten Platz zu finden, bedarf es einer gründlichen und verantwortungsbewussten Abklärung. In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass eine sofortige Platzierung angestrebt wird. Dadurch wird die Frage, wo das Kind am besten unterzubringen ist, verdrängt von der vordringlichen Frage:

«Bis wann kann eine Lösung gefunden werden?» In diesem Fall gilt abzuwägen, ob mit einer Zwischenlösung (zum Beispiel einer intensiven Stützung der Familie) oder mit einer vorübergehenden Fremdplatzierung (SOS-Platz, Beobachtungsheim) dem Kind nicht mehr gedient ist, als mit einer überstürzten definitiven Platzierung.

Wie die leiblichen Eltern zu der Fremdplatzierung stehen, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Es ist wichtig, dass sie die vorgeschlagene Lösung letztlich akzeptieren können. Nur wenn die Eltern (bzw. die/der alleinerziehende Mutter/Vater) dem Kind ihr Einverständnis geben, kann sich dieses auf seine neue Lebenssituation und seine Pflegeeltern und Pflegegeschwister einlassen.

Bei allen Fremdplatzierungen muss selbstverständlich so weit wie möglich der Wunsch des Kindes mitberücksichtigt werden.

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