Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung?

Während der Schwangerschaft übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für die routinemässig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen – und zwar ohne dass Sie etwas an die Franchise, den Selbstbehalt oder den Spitalbeitrag bezahlen müssen. Sie zahlt zudem einen Kostenbeitrag für die Kurse zur Geburtsvorbereitung. Die Geburt wird ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Die versicherte Person kann wählen, ob die Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause stattfinden soll. Nach der Geburt übernimmt die Krankenversicherung eine Nachkontrolle und die Kosten für die Stillberatung. Die Krankenversicherung der Mutter übernimmt zudem die Spitalaufenthaltskosten des gesunden Babys nach der Geburt. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung listet auf, welche Leistungen gedeckt sind. Mehr Informationen zu den Leistungen der Krankenversicherung bei Mutterschaft finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Mit individuellen Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenversicherung.

Aktuell

Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln

Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.

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