Was tun bei einem Todesfall?

Je nach Gemeinde ist das Bestattungs- oder das Zivilstandsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihrer Wohngemeinde. Das zuständige Amt benachrichtigt daraufhin alle Amtsstellen und trifft die erforderlichen Vorkehrungen rund um die Bestattung. Bestattet werden kann frühestens 48 Stunden nachdem der Tod eingetreten ist.

Allfällige Wünsche und Weisungen des/der Verstorbenen sind zu berücksichtigen. Fehlt eine solche Willensäusserung, so gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Vereinbarungen über Bestattungswünsche können bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsamt hinterlegt werden.

Im Folgenden wird in Stichworten aufgezeigt, was mit dem Bestattungs-/Zivilstandsamt der Reihe nach zu erledigen ist:

Todesfall zu Hause

Rufen Sie zuallererst einen Arzt/eine Ärztin. Diese/r muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.

Todesfall im Spital, im Hospiz oder im Heim

Das Pflegepersonal verständigt den Arzt oder die Ärztin und kümmert sich um die Einkleidung und Aufbahrung der verstorbenen Person. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital, Hospiz oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Den Angehörigen wird eine Todesanzeige des Spitals/Hospizes/Heims oder die ärztliche Todesbescheinigung ausgehändigt.

Bei einem Unfall, Suizid oder bei begleiteter Sterbehilfe muss die Polizei beigezogen werden.