Ein-Eltern-Familien

Alleinerziehend zu sein heisst, die Verantwortung für ein minderjähriges Kind und dessen Erziehung alleine zu tragen. Das Alleinerziehen hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer immer häufiger vorkommenden Lebensform entwickelt, von der mehrheitlich Frauen, zunehmend aber auch Männer betroffen sind. In der Schweiz leben rund 150'000 Ein-Eltern- Familien. Viele Menschen, die mit ihren Kindern alleine sind, müssen zuerst die Trennung, die Scheidung oder den Tod des Partners/der Partnerin verarbeiten. Das braucht Zeit. Darüber hinaus muss der alleinerziehende Elternteil den alltäglichen Balanceakt zwischen Familienernährer/in, Erziehungsperson und Alltagsorganisator/in managen, was eine enorme Belastung mit sich bringt.

Das zentrale Thema für den Grossteil der Alleinerziehenden ist die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit, denn allein erziehende Eltern gehören zu den am stärksten von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppen. Dass die meisten alleinerziehenden Eltern ihren Alltag dennoch schaffen und Geld- und Zeitnot bewältigen, liegt vor allem an ihrer Kraft und ihrem Engagement sowie ihrer privat organisierten Hilfeleistung durch Verwandte, Freunde und Nachbarn.

Ungeachtet des Alltagsstresses, sollten Alleinerziehende sich Zeit für sich und das Kind/die Kinder nehmen. So bietet zum Beispiel der Verein «eifam» in Basel regelmässige Treffen für alleinerziehende Eltern zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung an und organisiert Veranstaltungen (z.B. Sonntagsbrunch). Auch in den anderen Kantonen der Region Nordwestschweiz finden sich Vereine von Alleinerziehenden und für Alleinerziehende für den Austausch. Informieren Sie sich über Angebote in ihrer Nähe.

Nach einer Trennung oder Scheidung mit gemeinsamen Kindern gilt seit 1. Juli 2014 grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht – auch für nicht verheiratete Paare. Das passiert aber nicht automatisch, dafür braucht es eine gemeinsame Erklärung der Eltern. Das kann Entlastung, aber auch Belastung sein, vor allem wenn es zwischen den Eltern Konflikte gibt. In diesem Fall ist es ratsam, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder Kontakt mit der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aufzunehmen. Diese kann Weisungen erteilen, dem Kind/den Kindern gegebenenfalls eine Beistandsperson stellen aber auch – sofern nichts dagegenspricht – das gemeinsame Sorgerecht auch ohne Zustimmung des jeweils anderen Elternteils verfügen. Das Wohl des Kindes steht dabei immer im Vordergrund.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hilft Ihnen auch, genaue Abmachungen über die Besuchszeiten zu treffen. Für Eltern in schwierigen Konstellationen gibt es «Begleitete Besuchstage». Die kantonalen Anlaufstellen hierzu finden Sie in der Spalte auf der rechten Seite.

Lesen Sie auch das Kapitel "Getrennte Eltern bleiben Eltern".