Diskriminierungsverbot

Unter einer Diskriminierung ist die Benachteiligung oder Herabwürdigung einer Person zu verstehen. Bezüglich der Anstellung, während des Arbeitsverhältnisses und bezüglich der Auflösung des Arbeitsvertrags darf niemand wegen seines oder ihres Geschlechts oder einer Behinderung benachteiligt werden. Besondere Beachtung ist der Lohngleichheit zu schenken: Frauen und Männer müssen für gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden.

Schwanger beim Bewerbungsgespräch? Das Nicht-Einstellen einer Frau, weil sie schwanger ist oder es werden könnte, stellt eine Diskriminierung dar.

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Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln

Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.

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