Trennung

Trennungen haben weitreichende Konsequenzen. Sie sind die Vorstufe zur Ehescheidung. Mit dem Getrenntleben beginnt die zweijährige Trennungszeit zu laufen, nach der eine Scheidung auch gegen den Willen des Partners beantragt werden kann.

Neben dem emotionalen Verarbeiten des Auseinandergehens der Ehe, muss bereits jetzt vieles neu bedacht, organisiert und umgestellt werden. Die Ehepartner müssen sich über die Trennungsmodalitäten einigen wie zum Beispiel: Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wie teilen wir den gemeinsamen Hausrat auf? In wessen Obhut bleiben die Kinder? In welchem Umfang erhält der andere Elternteil das Besuchsrecht?

Wie hoch soll der monatliche Unterhalt des Kindes oder der Kinder sein? Erhält die Frau oder der Mann ebenfalls Unterhaltsbeiträge?

Das elterliche Sorgerecht wird während der Trennungszeit in der Regel weiterhin gemeinsam ausgeübt und ist daher grundsätzlich erst Gegenstand des Scheidungsverfahrens.

Können sich die Ehepartner über die wichtigsten Belange der Trennung nicht einigen, so kann auf schriftlichen Antrag eines Partners ein eheschutzgerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Es kann sich auszahlen, dafür anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zuständig für das Verfahren ist wahlweise das Bezirksgericht resp. Richteramt am Wohnsitz der Ehefrau oder des Ehemannes. Das vorgenannte Verfahren ist einfach und schnell. Die Kosten werden vom Gericht festgesetzt und entsprechend dem Ausgang des Verfahrens den Parteien auferlegt. Sind die Eheleute nachweislich finanziell nicht in der Lage, die Kosten eines solchen Verfahrens aufzubringen, kann bei Gericht ein sogenannter Kostenerlass beantragt werden. Das Gericht überprüft dann die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien. Wird der Kostenerlass genehmigt, übernimmt die Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten.

Neben den rechtlichen und finanziellen Belangen ist auch der Alltag häufig neu zu organisieren. Viele Frauen sind nach einer Trennung aus finanziellen Gründen wieder oder stärker darauf angewiesen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und stehen vor der Herausforderung, Familie und Beruf zu vereinbaren (siehe Kapitel «Familie und Beruf» bzw. «Vielfalt der Familien»).

Darüber hinaus verspüren viele Paare nach der Trennung Gefühle der Einsamkeit, Reue und Schuld. Es ist nicht einfach, dem Alleinsein – gerade wenn Kinder von der Trennung betroffen sind – positive Seiten abzugewinnen. Hilfe im Umgang mit Ihren Gefühlen finden Sie bei frei praktizierenden Psychologen/Psychologinnen. Aber auch die Familien-, Erziehungs- und Jugendberatungsstellen bieten in einigen Gemeinden Kindern, Jugendlichen und Eltern Unterstützung, Information und Begleitung in Trennungssituationen. Die Beratungen sind je nach Gemeinde für die Einwohner/innen kostenlos.

Erwachsene können auch über Bücher, Kurse, Selbsthilfegruppen und Vereinigungen für Alleinstehende oder Alleinerziehende Unterstützung finden.