Vorsorgeauftrag

Eines der wichtigen Elemente des Kinder- und Erwachsenenschutzgesetzes ist die Respektierung des persönlichen Willens.

Dank dem Vorsorgeauftrag können Sie selber entscheiden, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall oder als Folge einer Erkrankung geschehen. Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer in diesem Fall Ihre Interessen vertreten soll. Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche. Es sind dies die Ebene Ihres persönlichen Wohls, die Ebene Ihrer Finanzen und Vermögens sowie die Ebene Ihres persönlichen Rechtsverkehrs.

Sie können den Vorsorgeauftrag selber handschriftlich abfassen solange Sie urteilsfähig sind oder Sie können den Vorsorgeauftrag von einem Notar aufsetzen lassen. Sie finden weitere Informationen und Vorlagen für die Vorsorge hier.

Aktuell

Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln

Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.