Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selber, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen, falls Sie urteilsunfähig werden.

In Ihrer Patientenverfügung äussern Sie sich konkret zu Ihren Bedürfnissen bei Ihrer medizinischen Behandlung und Pflege, wenn Sie urteilsunfähig sind. Sie halten fest, welchen lebenserhaltenden und begleitenden Behandlungen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung wird nur angewendet, wenn Sie sich nicht mehr äussern können oder urteilsunfähig sind. In jedem anderen Fall entscheiden Sie nach Ihrem freien Willen.

Die Patientenverfügung muss nicht handschriftlich verfasst, jedoch mit Ort und Datum unterschrieben sein. Sie finden weitere Informationen zur Patientenverfügung auf der Webseite vom Schweizerischen Roten Kreuz.