Welche Kinder sind schulpflichtig?

Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Kinder welche bis und mit Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Die Stichtage variieren aktuell noch je nach Kanton. Mit der Bildungsharmonisierung wird dieser schrittweise auf den 31. Juli verschoben. In den Nordwestschweizer Kantonen kann der Eintritt in begründeten Fällen und auf Antrag der Eltern auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Informieren Sie sich dazu am besten bei den zuständigen Ämtern für Volksschulen der Kantone. Eine Liste mit den Website-Adressen finden Sie rechts neben diesem Kapitel.

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Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln

Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.

Amt für Volksschulen