Zwangsehe
Zwangsverheiratungen geschehen gegen den Willen eines Partners/einer Partnerin und sind nach Schweizer Recht gesetzeswidrig. Davon zu unterscheiden sind arrangierte Heiraten, bei denen potenzielle Partner durch Vermittlung miteinander bekannt gemacht werden, danach aber immer noch selber entscheiden dürfen, ob sie heiraten wollen oder nicht. Von Zwangsheirat betroffen sind meist junge Frauen. Oft gehen Zwangsverheiratungen mit einer traditionellen Rollenverteilung einher. Änderungen in diesem Rollenverständnis und echte Integration bedingen auf beiden Seiten den Willen zur Offenheit. Für die jungen Erwachsenen sind echte Chancen zur Selbstverwirklichung in der Mehrheitsgesellschaft notwendig, um einen Rückzug in traditionelle Rollen zu verhindern.
News
Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln
Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.
Informationen und Beratung
Anlaufstellen bei häuslicher Gewalt:
Frauenhäuser / Männerhäuser
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