Familienmediation

Sind Eheleute zu einer Trennung entschlossen und grundsätzlich bereit, sich einvernehmlich über Kinderbetreuung, Unterhaltspflichten Güterrecht und Ähnliches zu einigen, kann eine Familienmediation angezeigt sein.

Die Familienmediation ist ein aussergerichtliches Verfahren, um Konflikte zu lösen. Es handelt sich weder um eine Therapie noch um eine Familienberatung. Vielmehr geht es darum, mit Hilfe eines neutralen unparteiischen Dritten, dem Mediator oder der Mediatorin, eine einvernehmliche Lösung in möglichst sämtlichen Folgesachen zu erarbeiten und die Ergebnisse in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.