Diskriminierungsverbot

Unter einer Diskriminierung ist die Benachteiligung oder Herabwürdigung einer Person zu verstehen. Bezüglich der Anstellung, während des Arbeitsverhältnisses und bezüglich der Auflösung des Arbeitsvertrags darf niemand wegen seines / ihres Geschlechts oder einer Behinderung benachteiligt werden. Besondere Beachtung ist der Lohngleichheit zu schenken: Frauen und Männer müssen für gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden.

Schwanger beim Bewerbungsgespräch? Das Nicht-Einstellen einer Frau, weil sie schwanger ist oder es werden könnte, stellt eine Diskriminierung dar.

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Sprach- und Begegnungstreffen an den Standorten Allschwil, Binningen, Birsfelden, Liestal, Münchenstein und Pratteln

Die Sprach- und Begegnungstreffs vom Roten Kreuz Baselland starten ins neue Semester.

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